Andreas Schwarz

 

Andreas Schwarz, der 1969 in Fürth geboren wurde, studierte von 1989 bis 1994 an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Jura. Das Rechtsreferendariat leistete er bis 1996 in Erlangen und Nürnberg ab. Nachdem er 1997 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, trat der Jurist, der gute Kenntnisse in Englisch besitzt, der Kanzlei Körner & Kollegen bei.

 

Rechtsanwalt Andreas Schwarz berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Inkasso, Sozialrecht und Verkehrsrecht.

 

Die rechtliche Vertretung im Verkehrsrecht erstreckt sich für den Juristen über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrszivilrecht steht er seinen Mandanten bei der Unfallschadenabwicklung nach einem Verkehrunfall zur Seite. Generell is es nach einem solchen Unfall ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, damit man bei der Regulierung des Schadens nicht übervorteilt wird. Herr Schwarz setzt den Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch und regelt die Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Partei und der Versicherung.

 

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen - hierzu zählen zum Beispiel Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsübertretung -, fallen unter das Ordnungswidrikteitenrecht. Das Verkehrsstrafrecht tritt in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist, und die dann als Strafsache gelten. Die Klienten werden von Rechtsanwalt Schwarz gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.

 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden von Andreas Schwarz im Arbeitsrecht in allen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Zu diesen zählt unter anderem der Kündigungsschutz, welcher in den allgemeinen Kündigungsschutz und den besonderen Kündigungsschutz (Schutz von bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) unterteilt ist. Ferner können sich Mandanten an den Juristen wenden, wenn Fragen zu Abmahnung, Arbeitsvertrag, Lohnfortzahlung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Zeugnis, Abfindung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag aufkommen. Herr Schwarz überprüft oder gestaltet zudem Ihren Arbeitsvertrag.

 

Im Familienrecht befasst sich Herr Schwarz mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen. Hierunter fallen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, eine Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzungen. Des Weiteren vertritt der Jurist seine Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihm vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter unter anderem die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zählt. Ferner begleitet Rechtsanwalt Schwarz seine Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung.

 

Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie bei der sich gegebenenfalls daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.

 

Im Sozialrecht berät Rechtsanwalt Schwarz seine Mandanten auf allen Gebieten und vertritt ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Bei allen Fragen zum Rentenrecht und zum Arbeitslosengeld (SGB II, Hart IV) steht der Jurist seinen Mandanten beratend zur Seite. Auch wenn Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung auftreten oder die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht anerkennt, ist der Jurist ein kompetenter Ansprechpartner.