Da erbrechtliche Handlungen häufig von enormer finanzieller und persönlicher Tragweite sind, empfiehlt sich eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung, um langwierige
Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Insbesondere helfen wir bei der Erstellung oder Anfechtung von Testamenten oder Erbverträgen. Außerdem setzen wir für Sie Pflichtteilsansprüche durch oder
helfen bei deren Abwehr. Zuletzt bieten wir auch Unterstützung bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.