Verkehrsrecht

 

Die rechtliche Vertretung im Verkehrsrecht erstreckt sich für uns über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrszivilrecht stehen wir unseren Mandanten bei der Unfallschadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall zur Seite. Generell ist es nach einem solchen Unfall ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, damit man bei der Regulierung des Schadens nicht übervorteilt wird. Wir setzen den Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch und regeln die Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Partei und der Versicherung.

 

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen - hierzu zählen zum Beispiel Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsübertretung -, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsstrafrecht tritt in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist, und die dann als Strafsache gelten. Unsere Klienten werden von uns gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.