Verwaltungsrecht

 

Von Verwaltungsrecht spricht man, wenn einem "Privaten" eine hoheitliche Maßnahme begegnet, wenn also eine oder mehrere Behörden beteiligt sind.

 

Wir vertreten Ihre Interessen zum einen, wenn Sie einen für Sie günstigen Bescheid begehren, dieser aber nicht oder nicht wie gewünscht erlassen wird. Zum anderen helfen wir bei der Abwehr von Bescheiden, die negative Folgen für Sie haben.