Jürgen Lebert

 

Rechtsanwalt Jürgen Lebert wurde 1957 in Karlsruhe geboren.

 

Nach Abschluss des Studiums an der Friedrich - Alexander - Universität in Erlangen leistete er das Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg ab.

 

Danach ist er seit 1986 als Rechtsanwalt tätig.

 

Rechtsanwalt Lebert war auch mehr als 15 Jahre lang für einen Vermieterverein in Nürnberg tätig, dessen Mitglieder ausschließlich Vermieter sind.

 

Er hat die Mitglieder außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen mietrechtlichen Belangen vertreten, so bei Wohnraumkündigungen, ausbleibenden Mietzahlungen und sich daraus ergebende rechtliche Möglichkeiten, unzumutbaren Mietverhältnissen, Streitigkeiten mit anderen Hausbewohnern, Beschwerden anderer Hausbewohner über die eigenen Mieter und Abhilfemöglichkeiten.

 

Außerdem hat sich seine Tätigkeit auch auf Unstimmigkeiten zwischen Miteigentümern und mit der Hausverwaltung und die sich daraus möglichen Rechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz erstreckt.

 

In dieser Eigenschaft nimmt Rechtsanwalt Lebert auch Gerichtstermine an weiter entfernt liegenden Gerichtsorten wahr, so dass kein anderer Anwaltskollege eingeschaltet werden muss.

 

Darüber hinaus war Rechtsanwalt Lebert auch für einen Anwaltsinkassoverein tätig und hat insofern Mandanten sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich bis hin zur Zwangsvollstreckung vertreten.

 

Dies bedeutet, dass der Mandant in einem persönlichen Gespräch nur sein Anliegen vortragen muss und dann zunächst außergerichtlich ersucht wird, seine Forderung beizutreiben.

Für den Fall des Scheiterns wird ein gerichtlicher Vollstreckungstitel erwirkt und daraus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, somit dem Mandant aus einer Hand geholfen wird und er während des gesamten Verfahrens nicht mehrere Stellen beauftragen muss.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte des Herrn Rechtsanwalt Lebert liegen auf den Gebieten des Miet- und Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und dem allgemeinen Zivilrecht in jeder Hinsicht.

 

Seine weiteren Interessenschwerpunkte sind Strafrecht und Strafverfolgungsrecht.