Miet-; Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

 

Im Wohnungseigentumsrecht befassen wir uns mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen den Wohnungseigentümern sowie zwischen Eigentümern und Hausverwaltung erheben können. Kommt es zum Beispiel zu einem Baumangel oder Schaden am Haus, so wird über das Wohnungseigentumsrecht geklärt, ob das Gesamteigentum und somit alle Wohnparteien betroffen sind oder ob sich der Schaden lediglich auf eine Wohneinheit beschränkt und dadurch zur alleinigen Angelegenheit des entsprechenden Besitzers wird.

 

Des Weiteren wird im Wohnungseigentumsrecht die sogenannte Gemeinschaftsordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften bearbeitet.