Arbeitsrecht

 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden im Arbeitsrecht in allen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Zu diesen zählt unter anderem der Kündigungsschutz, welcher in den allgemeinen Kündigungsschutz und den besonderen Kündigungsschutz (Schutz von bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) unterteilt ist. Ferner können sich Mandanten an die Juristen wenden, wenn Fragen zu Abmahnung, Arbeitsvertrag, Lohnfortzahlung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Zeugnis, Abfindung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag aufkommen. Wir überprüfen oder gestalten zudem Ihren Arbeitsvertrag.