Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden im Arbeitsrecht in allen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Zu diesen zählt unter anderem der Kündigungsschutz, welcher in den
allgemeinen Kündigungsschutz und den besonderen Kündigungsschutz (Schutz von bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) unterteilt ist. Ferner
können sich Mandanten an die Juristen wenden, wenn Fragen zu Abmahnung, Arbeitsvertrag, Lohnfortzahlung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Zeugnis, Abfindung, Änderungskündigung und
Aufhebungsvertrag aufkommen. Wir überprüfen oder gestalten zudem Ihren Arbeitsvertrag.